AGB

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Schupp Audio Rent (nachfolgend „Vermieter“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt).

Abweichende AGB des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  • Die Angebote des Vermieters auf der Website oder in anderen Medien sind freibleibend und unverbindlich.
  • Eine Buchungsanfrage (z. B. über das Kontaktformular) stellt noch keinen Vertrag dar.
  • Der Mietvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) durch den Vermieter oder durch die Unterzeichnung eines Mietvertrages bei Übergabe zustande.

§ 3 Mietzeitraum & Mietgebühren

  • Die Mietgebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
  • Der Mietzeitraum (z.B. Tagestarif oder Wochenendtarif) wird im Vertrag fest definiert.
  • Wird das gemietete Equipment (nachfolgend „Mietsache“) nicht pünktlich zum vereinbarten Termin zurückgegeben, fällt für jeden angefangenen Tag der volle Tagesmietpreis an. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Kaution & Zahlungsbedingungen

  • Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe der Mietsache eine angemessene Kaution (in bar oder per vorab Überweisung) zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Angebot/Vertrag mitgeteilt.
  • Der Mietpreis sowie die Kaution sind spätestens bei Übergabe der Mietsache vollständig zu entrichten.
  • Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer, vollständiger und schadenfreier Rückgabe der Mietsache vollständig zurückerstattet.

§ 5 Stornierungsbedingungen

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück (Stornierung), fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
  • 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 6 Übergabe, Lieferung & Aufbau

  • Selbstabholung: Die Mietsache ist in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand. Der Mieter muss bei Abholung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) vorlegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Ausweisdaten zur Identitätsfeststellung zu notieren. Der Transport muss in einem geschlossenen, geeigneten Fahrzeug erfolgen.
  • Lieferung & Aufbau: Wurde eine Lieferung inkl. Aufbau vereinbart, hat der Mieter für einen ungehinderten Zugang zum Aufbauort zu sorgen. Verzögerungen, die der Mieter zu vertreten hat, können in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Pflichten des Mieters & Umgang

  • Die Mietsache darf nur für den vereinbarten Zweck am vereinbarten Ort eingesetzt werden. Untervermietung ist untersagt.
  • Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen (z.B. Getränke, Vandalismus, extreme Witterung) zu schützen.
  • Open-Air: Bei Veranstaltungen im Freien muss die Technik überdacht stehen und vor Regen sowie direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.
  • Betriebsgrenzen: Der Mieter ist verpflichtet, das System nicht dauerhaft an der Leistungsgrenze (Verzerrungen/Clipping) zu betreiben.
  • Veränderungen an der Technik, insbesondere das Ändern von DSP-Settings, sind untersagt.

§ 8 Haftung des Mieters

  • Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für jegliche Schäden, Verluste oder Diebstahl. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte (Gäste) oder höhere Gewalt.
  • Defekte durch Fehlbedienung (z.B. durchgebrannte Schwingspulen, geknickte Kabel) gehen zu Lasten des Mieters. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

§ 9 Haftung des Vermieters

  • Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Für mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Ausfall der Technik) haftet der Vermieter nicht.
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Hörschäden bei Besuchern. Die Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzvorschriften obliegt dem Mieter als Veranstalter.

§ 10 Rückgabe & Reinigung

  • Die Mietsache ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, geordnet (Kabel aufgewickelt) und funktionstüchtig zurückzugeben.
  • Gibt der Mieter die Ausrüstung extrem verschmutzt zurück (z.B. verklebte Kabel), wird eine Reinigungspauschale von 35,00 € pro angefangener Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters (Köln).
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.